Abgeschlossenheitsbescheinigung

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein wichtiges Dokument, das belegt, dass eine Eigentumswohnung in einem Gebäude baulich ausreichend von anderen Gebäudeteilen getrennt ist. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum und wird benötigt, wenn Sie als Besitzer eines Mehrfamilienhauses die Immobilie in einzelne Eigentumswohnungen aufteilen und verkaufen möchten.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein entscheidender Faktor für die Eintragung von Wohneigentum ins Grundbuch. Durch sie ist es möglich, auch Sondernutzungsrechte zu bilden und zu gewähren. So können beispielsweise Räumlichkeiten wie Keller oder Dachböden einer bestimmten Wohneinheit zugeordnet werden.

Selbst wenn Sie beabsichtigen, eine Eigentumswohnung zu kaufen, ist die Vorlage der Bescheinigung erforderlich. Banken verlangen in der Regel die Abgeschlossenheitserklärung als Voraussetzung für eine Finanzierungszusage.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist gesetzlich in §3 des Wohneigentumsgesetzes verankert.

Wie Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erhalten können: Beantragung und notwendige Unterlagen #

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein wichtiger Nachweis, wenn Sie eine Immobilie erwerben möchten. Diese Bescheinigung dient dazu, die Aufteilung des Gebäudes in einzelne Eigentumseinheiten zu belegen. In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen und welche Unterlagen Sie dafür benötigen.

Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung erfolgt in der Regel bei der örtlichen Baubehörde. In einigen Bundesländern können auch öffentlich anerkannte Sachverständige diesen Nachweis ausstellen. Bevor Sie mit dem Antrag beginnen, sollten Sie sich jedoch über die zuständige Behörde und die benötigten Unterlagen informieren.

Notwendige Unterlagen

Die notwendigen Unterlagen für die Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung können je nach Bundesland variieren. In der Regel werden jedoch folgende Dokumente benötigt:

  1. Antrag auf Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung
  2. Aktueller Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis
  3. Lageplan
  4. Bauzeichnungen, Ansichten, Schnitte
  5. Aufteilungsplan
  6. Wohn- und Nutzflächenberechnung

Aufteilungsplan: ein wichtiges Dokument

Der Aufteilungsplan ist ein entscheidendes Dokument bei der Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung. Er ist Bestandteil der Teilungserklärung. Im Aufteilungsplan müssen alle Wohneinheiten mit Grundrissen und genauer Bezeichnung aufgeführt werden. Auch Abstellräume oder andere Nebengebäude, die einer Wohnung zugeordnet werden sollen, müssen hier verzeichnet sein. Darüber hinaus gibt der Aufteilungsplan Auskunft über Gebäudeteile, die sich im Gemeinschaftseigentum befinden.

Beantragung der Abgeschlossenheitsbescheinigung: So geht’s

Um eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu erhalten, müssen Sie den Antrag bei der zuständigen Behörde einreichen. In der Regel wird dieser Antrag auf der Website der Behörde bereitgestellt und kann online oder per Post eingereicht werden. Bei der Beantragung müssen Sie alle notwendigen Unterlagen einreichen, darunter der Antrag auf Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung, der aktuelle Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis, der Lageplan, die Bauzeichnungen, Ansichten und Schnitte sowie der Aufteilungsplan und die Wohn- und Nutzflächenberechnung.

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