Altlasten

Altlasten können für den Besitzer eines Grundstücks ein schwerwiegender und teurer Albtraum sein. Im Folgenden werden wir untersuchen, was Altlasten sind, welche Arten es gibt, wer für ihre Sanierung verantwortlich ist und wie man sich vor unerwarteten Kosten schützen kann.

Was sind Altlasten? #

Altlasten sind Verunreinigungen des Bodens, die auf einem Grundstück gefunden werden und die Umwelt belasten können. Sie können aus verschiedenen Stoffen bestehen, einschließlich Chemie-Abfälle, Öl oder Abfälle von einer Mülldeponie. Altlasten können auch das Grundwasser verseuchen, was zu einer ernsthaften Bedrohung für die Gesundheit von Mensch und Tier führen kann.

Arten von belasteten Grundstücken #

Laut dem Bundes-Bodenschutzgesetz gibt es zwei Arten von belasteten Grundstücken:

Altablagerungen #

Grundstücke, auf denen früher eine Mülldeponie betrieben wurde, werden als Altablagerungen bezeichnet. Hierbei handelt es sich um eine der schwersten Formen von Altlasten. Die Entfernung von Mülldeponien ist in der Regel sehr aufwendig und teuer.

Altstandorte #

Alte Fabrikgelände oder Tankstellen werden als Altstandorte bezeichnet. Im Falle von Altstandorten können Boden und Grundwasser durch Leckagen von Tanks oder durch den Einsatz von Chemikalien verseucht sein.

Altlasten-Syndrom #

Besonders bei Verunreinigungen des Bodens an Industriestandorten spricht man vom Altlasten-Syndrom. Hierbei handelt es sich um ein Problem, das nicht nur die Umwelt, sondern auch die wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Region beeinträchtigen kann.

Wer ist für die Sanierung von Altlasten verantwortlich? #

Der Grundstückseigentümer ist grundsätzlich verpflichtet, Altlasten zu sanieren. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Bundes-Bodenschutzgesetz. Rechtlich gesehen haftet derjenige für die Altlastensanierung, der die Schäden verursacht hat. Tatsächlich steht aber auch die Käuferin eines Grundstücks in der Pflicht – durch die Eintragung in das Grundbuch übernimmt sie die Verantwortung und haftet auch für ihr Eigentum. Der Verkäufer des Grundstücks muss entsprechend der Aufklärungspflicht im Vorfeld und ohne Aufforderung auf mögliche Altlasten hinweisen.

Wie kann man sich vor unerwarteten Kosten durch Altlasten schützen? #

Vor dem Kauf eines Grundstücks sollte möglichst ein Bodengutachten durchgeführt werden. Auf diesem Weg können Käuferinnen dem Risiko zusätzlicher Kosten durch Altlasten vorbeugen und Verkäufer kommen ihrer Aufklärungspflicht nach. Einige Städte bieten auch ein Altlastenkataster an, an dem man Standorte mit bekannten Altlasten einsehen kann.

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