Was genau bedeutet Abrechnungsspitze?
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Die Abrechnungsspitze ist ein Begriff, den man im deutschen Wohneigentumsrecht (WEG) hört. Sie gibt an, wie viel Wohnungseigentümer nachzahlen müssen, wenn ihre Vorauszahlungen für Hausgeld die tatsächlich angefallenen Kosten nicht decken. Jeder Wohnungseigentümer erhält vom Verwalter jährlich eine Jahresabrechnung mit den Kosten für die gemeinschaftlichen Ausgaben. Wenn die Vorauszahlungen zu niedrig sind, wird die Differenz über die Jahresabrechnung abgewickelt.
Aber was ist der Verteilerschlüssel? #
Der Verteilerschlüssel ist ein Verfahren, mit dem die Kosten auf die einzelnen Eigentümer verteilt werden. Je nachdem, welche Kosten entstanden sind, kann der Schlüssel variieren. So kann beispielsweise die Wohnungsgröße oder die Anzahl der Bewohner in die Berechnung einfließen.
Und was passiert bei einer positiven oder negativen Abrechnungsspitze? #
Eine positive Abrechnungsspitze bedeutet, dass die Wohnungseigentümer im Überschuss sind und ein Guthaben haben. Eine negative Abrechnungsspitze hingegen entsteht, wenn die Kosten höher sind als die Vorauszahlungen und somit eine Nachzahlung erforderlich ist. In diesem Fall haben die Eigentümer einen Nachzahlungsanspruch gegenüber jedem einzelnen Eigentümer.
Was ist mit einem Eigentümerwechsel? #
Wenn die Wohnung verkauft wird, übernimmt der neue Eigentümer die Abrechnungsspitze. Offene Vorschüsse müssen jedoch vom Verkäufer bezahlt werden, bis der Käufer im Grundbuch eingetragen ist. Dann übernimmt der Käufer die Vorschüsse und die Abrechnungsspitze.
Insgesamt dient die Abrechnungsspitze dazu, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft über genügend finanzielle Mittel verfügt, um gemeinschaftliche Ausgaben zu tragen. Es ist wichtig, dass die Vorauszahlungen angemessen sind, um Nachzahlungen oder Guthaben zu vermeiden.