Ein amtlicher Lageplan ist eine wichtige Grundlage für Baugenehmigungen und wird anhand der Flurkarte erstellt. Dabei besteht er aus einem schriftlichen und einem zeichnerischen Teil. In diesem Artikel werden wir genauer auf den Inhalt des Lageplans, seine Bedeutung und Anforderungen eingehen.
Der schriftliche Teil des Lageplans #
Der schriftliche Teil des amtlichen Lageplans enthält wichtige Informationen zum Bauvorhaben und zum Baugrundstück. Der Bauherr wird genannt und das Grundstück inklusive angrenzender Grundstücke wird beschrieben. Zudem werden die gesetzlichen Vorgaben des Bauvorhabens festgelegt.
Grundflächenzahl #
Die Grundflächenzahl beschreibt die Fläche eines Baugrundstücks, die bebaut werden darf. Wenn ein Grundstück beispielsweise 300 Quadratmeter groß ist und eine Grundflächenzahl von 0,5 hat, dann dürfen 150 Quadratmeter überbaut werden.
Geschossflächenzahl #
Die Geschossflächenzahl beschreibt die Gesamtfläche der Vollgeschosse, die auf einem Grundstück im Verhältnis zur Grundstücksfläche erlaubt sind. Ob ein Geschoss bzw. eine Etage als Vollgeschoss zählt, ist unter anderem von der Deckenhöhe abhängig. Wenn ein Grundstück 400 Quadratmeter groß ist und eine Geschossflächenzahl von 1,0 hat, dann könnte ein Gebäude mit 4 Etagen mit jeweils 100 Quadratmetern gebaut werden.
Baumassenzahl #
Die Baumassenzahl gibt an, wie viele Kubikmeter Baumasse pro Quadratmeter Baufläche zulässig sind. Dazu gehört zum Beispiel der Fußboden oder das Mauerwerk von dem ersten bis zum obersten Geschoss des Hauses.
Der zeichnerische Teil des Lageplans #
Im zeichnerischen Teil des Lageplans wird das Gebäude maßstabsgetreu dargestellt. Dabei wird auch die Dachform und -neigung einbezogen. Es werden beispielsweise die Maße des Gebäudes sowie die Abstände zu Nachbargrundstücken eingezeichnet.
Anforderungen an einen amtlichen Lageplan #
Ein amtlicher Lageplan muss von einem vereidigten Fachmann oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt werden. Dabei muss der Lageplan den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ein wichtiger Aspekt ist die Maßstäblichkeit des Plans. Der Maßstab hängt dabei von der Größe des Grundstücks ab. Bei kleineren Grundstücken wird in der Regel ein größeres Maßstab verwendet, um alle relevanten Details darzustellen.
Wie bekommt man einen amtlichen Lageplan? #
Beim Katasteramt besteht die Möglichkeit, den amtlichen Lageplan anzufordern. Alternativ kann man auch einen vereidigten Fachmann oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beauftragen, um einen amtlichen Lageplan anzufertigen.